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   BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 3/89   

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https://dejure.org/1990,8476
BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 3/89 (https://dejure.org/1990,8476)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1990 - AnwZ (B) 3/89 (https://dejure.org/1990,8476)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1990 - AnwZ (B) 3/89 (https://dejure.org/1990,8476)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücknahme einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls - Gewährung einer ausreichenden Gelegenheit zur Stellungnahme - Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden - Voraussetzungen des Vermögensverfalls

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.02.1989 - AnwZ (B) 20/88

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 3/89
    Er hat somit als Tatsachengericht den Sachverhalt ohne Bindung an die Feststellungen des Ehrengerichtshofs von Amts wegen umfassend zu prüfen (§ 42 Abs. 6 BRAO i.V.m. § 12 FGG) und neu zu beurteilen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Dezember 1985 - AnwZ (B) 35/85 , vom 3. März 1986 - AnwZ (B) 34/85 und vom 13. Februar 1989 - AnwZ (B) 20/88).

    Beweisanzeichen hierfür sind die Erwirkung von Schuldtiteln gegen ihn, insbesondere die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO sowie der Erlaß eines Haftbefehls in einem solchen Verfahren (st. Rspr. vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 41/88 , vom 13. Februar 1989 - AnwZ (B) 20/88 und vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 21/89).

  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 21/89

    Zurücknahme einer Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 3/89
    Beweisanzeichen hierfür sind die Erwirkung von Schuldtiteln gegen ihn, insbesondere die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO sowie der Erlaß eines Haftbefehls in einem solchen Verfahren (st. Rspr. vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 41/88 , vom 13. Februar 1989 - AnwZ (B) 20/88 und vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 21/89).

    Sie ergab sich schon daraus, daß die Gläubiger des Antragstellers weitere Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn durchführen und dann auch auf für Mandanten bestimmte Gelder zurückgreifen konnten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 19/89 und AnwZ (B) 21/89).

  • BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 2/89

    Rücknahme einer Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls - Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 3/89
    Die sofortige Beschwerde, die uneingeschränkt eingelegt wurde, ist unstatthaft, soweit sie sich gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Rücknahmeverfügung richtet (vgl. Senatsentscheidung vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 2/89 m.w.N.).
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 3/89
    Nur wenn der Grund für die Rücknahme der Zulassung nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist, kann das im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung noch berücksichtigt werden (BGHZ 75, 356; 84, 149) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82].
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 3/89
    Nur wenn der Grund für die Rücknahme der Zulassung nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist, kann das im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung noch berücksichtigt werden (BGHZ 75, 356; 84, 149) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82].
  • BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 41/88

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 3/89
    Beweisanzeichen hierfür sind die Erwirkung von Schuldtiteln gegen ihn, insbesondere die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO sowie der Erlaß eines Haftbefehls in einem solchen Verfahren (st. Rspr. vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 41/88 , vom 13. Februar 1989 - AnwZ (B) 20/88 und vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 21/89).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 3/89
    Bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Rücknahme- oder Widerrufsverfügung der Verwaltungsbehörde ist nämlich grundsätzlich die Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses jedenfalls dann maßgebend, wenn der Betroffene, wie hier, bei Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes einen erneuten Zulassungsantrag stellen kann (BGHZ 38, 6, 10; Senatsbeschluß vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 38/88; vgl. auch BVerwGE 65, 1, 2 ff) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80].
  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 19/89

    Rücknahme einer Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls - Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 3/89
    Sie ergab sich schon daraus, daß die Gläubiger des Antragstellers weitere Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn durchführen und dann auch auf für Mandanten bestimmte Gelder zurückgreifen konnten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 19/89 und AnwZ (B) 21/89).
  • BGH, 09.12.1985 - AnwZ (B) 35/85

    Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft - Beantragung einer Zweitzulassung - Fall einer

    Auszug aus BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 3/89
    Er hat somit als Tatsachengericht den Sachverhalt ohne Bindung an die Feststellungen des Ehrengerichtshofs von Amts wegen umfassend zu prüfen (§ 42 Abs. 6 BRAO i.V.m. § 12 FGG) und neu zu beurteilen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Dezember 1985 - AnwZ (B) 35/85 , vom 3. März 1986 - AnwZ (B) 34/85 und vom 13. Februar 1989 - AnwZ (B) 20/88).
  • BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 11/62

    Zulassung als Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 3/89
    Bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Rücknahme- oder Widerrufsverfügung der Verwaltungsbehörde ist nämlich grundsätzlich die Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses jedenfalls dann maßgebend, wenn der Betroffene, wie hier, bei Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes einen erneuten Zulassungsantrag stellen kann (BGHZ 38, 6, 10; Senatsbeschluß vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 38/88; vgl. auch BVerwGE 65, 1, 2 ff) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80].
  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 38/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.09.1986 - AnwZ (B) 29/86

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen vorübergehender

  • BGH, 27.05.1991 - AnwZ (B) 9/91

    Entziehung der anwaltlichen Zulassung bei Vermögensverfall - Vorbringen von

    Er hat somit als Tatsachengericht den Sachverhalt ohne Bindung an die Feststellungen des Ehrengerichtshofes von Amts wegen umfassend zu prüfen (§ 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO i.V.m. § 12 FGG) und neu zu beurteilen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Februar 1989 - AnwZ (B) 20/88 und vom 19. Februar 1990 - AnwZ (B) 3/89).

    Beweisanzeichen hierfür sind die Erwirkung von Schuldtiteln gegen ihn, insbesondere die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO sowie der Erlaß eines Haftbefehls in einem solchen Verfahren (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Februar 1989 - AnwZ (B) 20/88; vom 19. Februar 1990 - AnwZ (B) 3/89 und vom 23. Juli 1990 - AnwZ (B) 24/90).

  • BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 17/91

    Vermögensverfall eines Rechtsanwaltes - Rücknahme der Zulassung eines

    Beweisanzeichen hierfür sind die Erwirkung von Schuldtiteln gegen ihn, insbesondere die Ladung zur eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO sowie der Erlaß eines Haftbefehls in einem solchen Verfahren (st.Rspr. vgl. Senatsbeschl. v. 13. Februar 1989 - AnwZ (B) 20/88; v. 19. Februar 1990 - AnwZ (B) 3/89 u. v. 23. Juli 1990 - AnwZ (B) 24/90).
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